CRT Carstens & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Landwirtschaftliche Buchstelle

Sie möchten Ihren Steuerberater wechseln?

Gründe, den Steuerberater zu wechseln gibt es viele.

Vielleicht fühlen Sie sich von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten. Oder Sie haben regelmäßig mit hohen Nachzahlungen zu kämpfen, weil der bisherige Steuerberater rechtzeitige Anpassungen von Vorauszahlungen nicht im Blick hat. Möglicherweise suchen Sie einen Steuerberater, der sich auf bestimmte Branchen fokussiert hat (Ärzte, E-Commerce, Logistik etc.) oder der digital mit Ihnen zusammenarbeiten kann.  

Auch wenn Sie das Gefühl haben, alle Dokumente doppelt anpacken zu müssen, weil der Steuerberater sich nicht an Ihre Systeme und Schnittstellen andocken kann, kann es Sinn machen, über einen Steuerberaterwechsel nachzudenken. Vielleicht suchen Sie aber auch nur einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

Wann ist ein Steuerberaterwechsel möglich?

Sofern keine anderweitige vertragliche Absprache besteht, ist es jederzeit möglich, den Steuerberater zu wechseln. Auch ein unterjähriger Wechsel ist möglich. Allerdings sollte man dabei beachten, dass ein Wechsel während der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Steuererklärung unter Umständen zu doppelten Kosten aufgrund Mehraufwand führen kann. Es ist also ratsam, wenn mit der Bearbeitung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen bereits begonnen wurden, diese dann noch vom bisherigen Steuerberater erstellen zu lassen und erst nach Fertigstellung zum neuen Berater zu wechseln. Sinnvoll ist ein Wechsel zum Monatsende, wenn auch die Lohnbuchhaltung bereits für den Monat abgeschlossen ist. Den passenden Zeitpunkt sollte man mit dem bisherigen Berater daher offen kommunizieren.

Wieviel Zeit muss für einen Steuerberaterwechsel eingeplant werden?

Vorausgesetzt, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen, können wir einen Steuerberaterwechsel innerhalb von 4-6 Wochen vom Erstgespräch bis zur Datenübernahme durchführen.

Was kostet ein Steuerberaterwechsel?

Grundsätzlich ist der Wechsel zu unserer Kanzlei kostenlos. Lediglich bei umfangreichem Aufwand für die Ersteinrichtung und Optimierung der Prozesse können zusätzliche Kosten entstehen, die wir aber im Vorfeld mit Ihnen kommunizieren.


Was ist beim Steuerberaterwechsel zu beachten, damit die Übergabe des Mandats reibungslos verlaufen kann?

 

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt zum Ziel

 

 

01

 

Erstgespräch (Kennenlernen)

  • Wir freuen uns Ihnen unsere Kanzlei und unsere Leistungen präsentieren zu dürfen.
  •  Wir lernen Sie und ggf. Ihr Unternehmen kennen
  •  und klären mit Ihnen, wie und in welchem Umfang eine Zusammenarbeit stattfinden kann. 

 

02

 

Angebotserstellung 

  • Auf Basis Ihrer Unterlagen und der von Ihnen gewünschten Leistungen erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot

 

03

 

Kündigung Mandat  

  • Schriftliche Kündigung des Mandats beim bisherigen Steuerberater
  • Kündigung Steuerberatervertrag (Sofern dieser vorliegt)
  • Gerne unterstützen wir Sie dabei und übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater

 

 

04

 

Zweites Gespräch (Analyse)

  • Unternehmensanalyse
  • Ablauf der künftigen Zusammenarbeit
  • Beratungsbedarf festlegen
  • Digitalisierung; Einsatz von Softwarelösungen

 

05

 

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen

  • Vollmacht für die Vertretung in Steuersachen bereiten wir zur Unterschrift vor und versenden sie direkt nach der Unterzeichnung (Damit ist auch das zuständige Finanzamt direkt über den Wechsel informiert)
  • Ggf. Steuerberatervertrag

 

06

 

Datenübermittlung und -übernahme

  • DATEV Mandantenübertrag bzw. Beraternummernübertrag (gerne auch über DATEV Logistikauftrag online)
  • falls DATEV nicht genutzt wird: Einspielen der Buchhaltungsdaten per CSV.Datei
  • Gerne kümmen wir uns um alles und nehmen direkt Kontakt zu Ihrem bisherigen Steuerberater auf 

 

07

 

Wichtige Unterlagen

Zum Austausch von Daten richten wir Ihnen einen Zugang zu unserem Kanzleiportal crt.online ein. Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Alle Verträge (z. B. Mietverträge, Darlehensverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge)
  • Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide der Vorjahre (letzten 3 Jahre)


Sofern der bisherige Berater keine DATEV-Software eingesetzt hat benötigen wir auch

  • Aufstellung der Jahreskonten
  • Aufstellung des Anlagevermögens
  • Saldenlisten aller Konten
  • Offene-Posten-Listen zu Debitoren und Kreditoren
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • GdpDU-Daten (für Betriebsprüfungen)
  • Unterlagen rund um die Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter

 

08

 

Einrichtung

  • Einrichtung der digitalen Buchhaltung und Softwarelösungen (sofern nicht bereits schon genutzt)
  • Software-Schulung bei Bedarf

 

09

 

Zusammenarbeit kann beginnen

Wir freuen uns, Sie als Mandant gewonnen zu haben und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.